1. Vertragsgegenstand
- Diese AGB gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen der Sage Schweiz AG.
- Für die Nutzung von Software gelten darüber hinaus die dem Datenträger beiliegenden und/oder auf diesem enthaltenen Lizenzbestimmungen (Software-Lizenzvertrag).
2. Vertragsabschluss
- Der Vertrag zwischen dem Kunden und Sage Schweiz AG kommt erst durch einen Auftrag des Kunden und dessen Annahme durch Sage Schweiz AG zustande. Der Auftrag des Kunden erfolgt per Telefon, Telefax, Briefpost oder via Email und Internet/Webshop. Sage Schweiz AG nimmt den Auftrag an, indem sie dem Kunden eine Auftragsbestätigung (per Telefax, Email, Briefpost oder Internet/Webshop) übermittelt oder die bestellte Ware liefert bzw. die bestellten Leistungen erbringt.
- Die automatische Bestätigung des Eingangs der Bestellung im Internet/Webshop ist noch keine Auftragsbestätigung.
- An schriftliche Offerten ist Sage Schweiz AG während einer Dauer von 30 Tagen gebunden.
- Telefonische Auskünfte sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt sind.
3. Leistungsangebot
- Sämtliche Angaben zu den Leistungen und allfälligen Nebenleistungen, die der Kunde im Rahmen des Bestellvorganges von Sage Schweiz AG erhält, sind unverbindlich. Insbesondere sind Änderungen in Design und Technik sowie Irrtum bei Beschreibung, Abbildung und Preisangabe vorbehalten. Sage Schweiz AG behält sich vor, Abweichungen von den Angebotsunterlagen respektive der Auftragsbestätigung infolge rechtlicher oder technischer Normen zu berücksichtigen.
- Für die ordnungsgemässe Installation, Inbetriebnahme und Unterhalt der von Sage Schweiz AG gelieferten Software ist der Kunde verantwortlich; allfällige Software-Lizenzverträge gelten ergänzend.
- Aufgrund individueller Vereinbarung von Sage Schweiz AG vorgenommene Installations-, Inbetriebnahme- und Unterhaltsleistungen – inklusive Schulung, Einführung und Support – sind nicht in den Produktpreisen enthalten. Supportleistungen inkl. Datenkorrekturen oder -änderungen sind nicht erfolgsabhängig.
- Sage Schweiz AG ist berechtigt, geschuldete Leistungen von Dritten erbringen zu lassen.
4. Zahlungsbedingungen
- Sämtliche publizierten Preise sind verbindliche Listenpreise. Sie verstehen sich in Schweizer Franken, exklusive Mehrwertsteuer, unverpackt, unfranko ab Lager Root Längenbold. Transport- und Verpackungskosten werden gesondert berechnet.
- Lieferungen und Leistungen, für die im voraus nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Listenpreisen oder nach Aufwand zu den geltenden Ansätzen verrechnet.
- Sage Schweiz AG ist ohne ausdrücklich anders lautende, schriftliche Vereinbarung nicht an die Preise gebunden, wenn eine Lieferfrist von mehr als vier Monaten ab schriftlicher Auftragsbestätigung vorgesehen ist. In diesem Fall werden die im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Listenpreise verrechnet.
- Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, sind Zahlungen 10 Tage nach Rechnungsstellung und ohne jeden Abzug zu leisten. Bei Nichteinhaltung dieser Zahlungsfrist kommt der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug.
- Verrechnungen und Rückbehalte sind nur dann zulässig, wenn Gegenansprüche des Kunden von Sage Schweiz AG anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Stehen beim Kunden mehrere Rechnungen zur Zahlung an, wird ohne anders lautende Order zunächst die fällige, unter mehreren fälligen die jeweils ältere Schuld getilgt.
- Sage Schweiz AG behält sich vor, Lieferungen und Leistungen nur nach Vorauszahlung durch den Kunden zu erbringen. Sage Schweiz AG behält sich ferner vor, Kunden ohne vorherige Ankündigung nur mittels Kreditkartenzahlung oder per Nachname zu beliefern oder eine Liefersperre zu verhängen.
5. Liefer- und Leistungserbringungsbedingungen
- Die bestellten Produkte bzw. angeforderten Leistungen können nur an eine Adresse in der Schweiz und Liechtenstein versandt bzw. erbracht werden.
- Die Lieferung der Ware erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen.
- Sage Schweiz AG ist ausschliesslich an schriftlich vereinbarte Liefertermine gebunden. Auftragsänderungen haben – sofern nichts anders Lautendes vereinbart – die Aufhebung der zuvor festgelegten Termine und Fristen zur Folge.
- In Fällen höherer Gewalt oder anderweitigen, von Sage Schweiz AG nicht zu vertretenden Ereignissen, verlängern sich die Liefer- und Leistungsfristen entsprechend. Bei Standardschulungen behält sich Sage Schweiz AG vor, mangels Anmeldungen die Kurse kurzfristig zu verschieben oder abzusagen.
- Falls der Kunde mit der Bezahlung des Kaufpreises in Verzug gerät, ist Sage Schweiz AG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (Rücktrittserklärung) und die Ware in ihren Besitz zu nehmen.
- Bei erneuter Anforderung eines Datenträgers oder Produkt begleitender Unterlagen (CD-ROM, Diskette, Handbuch usw.) sowie beim Umtausch/Rücksendung von Waren ist Sage Schweiz AG zur Erhebung einer Bearbeitungsgebühr berechtigt.
- Umbuchungen und Annullationen von durch den Kunden bei Sage Schweiz AG reservierten Leistungen bedürfen in jedem Fall der Schriftform und erhalten rechtliche Gültigkeit erst durch eine schriftliche Rückbestätigung durch Sage Schweiz AG. Letztere ist zur Verrechnung einer Umtriebs- oder Annullationskostenentschädigung (bei Standardschulungen bis 8 Arbeitstage vor Kursbeginn 25%, 4 – 7 Arbeitstage vor Kursbeginn 50% und 0 – 3 Arbeitstage vor Kursbeginn 100% des Kursgeldes) berechtigt. Bereits vorgenommene Abklärungen und Vorbereitungen werden in Rechnung gestellt.
6. Eigentumsvorbehalt
- Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Sage Schweiz AG. Diese ist berechtigt, einen entsprechenden Eintrag im Eigentumsvorbehaltsregister vorzunehmen.
- Die Eigentumsrechte an Softwareprodukten sind in den Software-Lizenzverträgen weiter umschrieben und gelten mit.
7. Untersuchungs- und Rügepflicht, Abnahme
- Der Kunde ist verpflichtet, gelieferte Software oder Softwareteile unmittelbar nach Erhalt auf Fehler zu testen und erkennbare Fehler Sage Schweiz AG unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
- Individualsoftware gilt dann als angenommen, wenn der Kunde innert 14 Tagen nach Installation oder Übergabe der Programme oder Programmteile keine schriftliche Beanstandung erhebt.
- Soweit Sage Schweiz AG gemäss spezieller Vereinbarung Software installiert, hat der Kunde nach Anzeige der Annahmebereitschaft durch Sage Schweiz AG die installierte Software ohne Verzug zu testen. Läuft die Software im Wesentlichen vertragskonform, hat der Kunde unverzüglich schriftliche Annahme zu erklären.
- Dienstleistungen gelten dann als angenommen, wenn der Kunde nicht unmittelbar nach Erbringung der Leistung schriftlich Beanstandung erhebt.
- Mängel gelten dann als ordentlich gerügt, wenn Gewährleistungsansprüche schriftlich geltend gemacht werden und eine detaillierte Beschreibung des gerügten Mangels enthalten.
- Kommt der Kunde mit der Annahme der bestellten Ware in Verzug, so ist Sage Schweiz AG nach Ansetzung einer Nachfrist von höchstens 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (Rücktrittserklärung) oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu fordern. Der Schadenersatz beträgt pauschal 30% des Auftragswertes, es sei denn, der Kunde weise einen geringeren Schaden nach. Sage Schweiz AG behält sich in jedem Fall die Geltendmachung weiteren Schadens vor.
8. Mängelgewährleistung und Haftung
- Dem Kunden ist bekannt, dass Standardsoftware ihrer Komplexität und vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten wegen nicht in jedem Fall fehlerfrei ausgeliefert werden kann. Insbesondere macht Sage Schweiz AG keine Kompatibilitätszusagen.
- Sage Schweiz AG haftet – aus jeglichem Rechtsgrund – ausschliesslich für Schäden, die auf der Verletzung einer ihr obliegenden vertraglichen Hauptpflicht (Kardinalpflicht) beruhen, respektive für Schäden, die sie grobfahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat.
- Sage Schweiz AG haftet in keinem Fall für atypische und nicht vorhersehbare Folgeschäden sowie für Schäden, die dem Kunden aus einer Rücktrittserklärung durch Sage Schweiz AG (vgl. Ziffer 5e und Ziffer 7f) entstehen.
- Kann eine durch Sage Schweiz AG angebotene Standardschulung infolge höherer Gewalt nicht durchgeführt werden, lehnt Sage Schweiz AG jegliche Haftung ab.
- Desgleichen haftet Sage Schweiz AG nicht für Schäden, deren Eintritt der Kunde durch ihm zumutbare Massnahmen – insbesondere Programm-/ Datensicherung und ausreichende Produktschulung sowie Kompatibilitätsabklärungen vor dem Kauf – hätte verhindern können.
- Die Gewährleistungs- und Haftungsbestimmungen für Softwareprodukte nach Inbetriebnahme bzw. Nutzung derselben werden durch den mitgeltenden Software-Lizenzvertrag ausschliesslich und abschliessend geregelt.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche gegenüber der Sage Schweiz AG abzutreten oder Rechte und/oder Pflichten aus mit Sage Schweiz AG geschlossenen Verträgen ohne Zustimmung von Sage Schweiz AG ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Dies gilt namentlich auch für Gewährleistungsansprüche.
9. Geistiges Eigentum
- Sage Schweiz AG behält sich für jedes Design, jeden Text, jede Grafik auf ihrer Webseite, ihren Publikationen und Dokumentationen usw. alle Rechte vor. Das Kopieren oder jedwelche andere Reproduktion wird nur zu dem Zweck gestattet, eine Bestellung bei Sage Schweiz AG aufzugeben.
- Der Name Sage Schweiz, alle Seitenkopfzeilen, Navigationsleisten, Grafiken und Schaltflächensymbole der Webseite von Sage Schweiz AG sind eingetragene Warenzeichen, Handelsmarken oder Schutzmarken von Sage Schweiz AG. Alle anderen auf der Webseite, den Publikationen und Dokumentationen zitierten Warenzeichen, Produktnamen oder Firmennamen/-logos sind das Alleineigentum der jeweiligen Berechtigten.
- An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich Sage Schweiz AG die Eigentums- und Urheberechte vor. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Sage Schweiz AG.
- Die Nutzungs- und Verwertungsrechte des Kunden für Softwareprodukte nach Inbetriebnahme bzw. Nutzung derselben werden durch den mitgeltenden Software-Lizenzvertrag ausschliesslich und abschliessend geregelt.
- Der Kunde verpflichtet sich, Sage Schweiz AG von Schutzrechtsbehauptungen Dritter hinsichtlich der gelieferten Software unverzüglich in Kenntnis zu setzen und Sage Schweiz AG auf ihre Kosten die Rechtsverteidigung zu überlassen. Sage Schweiz AG ist berechtigt, notwendig werdende Softwareänderungen aufgrund Schutzrechtsbehauptungen Dritter auf eigene Kosten auch bei ausgelieferter und bezahlter Ware durchzuführen.
10. Datenschutz
- Sage Schweiz AG versichert, bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des Schweizerischen Datenschutzgesetzes und der einschlägigen Rechtsnormen zu beachten.
- Die anlässlich der Bestellabwicklung anfallenden Kundendaten werden lediglich für interne Marktforschungszwecke genutzt. Eine Weitergabe an dritte Partnerunternehmen erfolgt nur soweit zur ordnungsgemässen Leistungserbringung erforderlich.
- Der Kunde erklärt sich mit dieser Nutzung seiner Daten einverstanden. Im übrigen hat er auf Anfrage jederzeit das Recht, die über ihn gespeicherten Daten einzusehen.
- Sage Schweiz AG hat für die Abwicklung von Transaktionen im Webshop die bestmöglichen Sicherheitsvorkehrungen getroffen, namentlich Passwortschutz, SSL-Verschlüsselung, Firewall-Technologie. Dadurch ist die Sicherheit für den Datentransfer gewährleistet. Um im Webshop einkaufen und/oder eines der Informationssysteme nutzen zu können, wird der Kunde aufgefordert, ein Passwort einzugeben. Es ist zu beachten, dass der Kunde dafür Sorge zu tragen hat, dass das Passwort vor dem Zugriff unbefugter Personen geschützt ist.
- Kundeninformationen, die aufgrund eines Supportauftrages, einer Datenkorrektur oder einer Mandantenanpassung für Sage Schweiz AG zugänglich werden, werden vertraulich behandelt und nur den mit dem Auftrag betrauten Mitarbeitern zugänglich gemacht. Alle Mitarbeiter die im Zusammenhang mit ihrer vertraglichen Tätigkeit für Sage Schweiz AG Kenntnisse über Kundendaten erhalten, sind verpflichtet, diese Daten vertraulich zu behandeln und weder an Dritte weiter zu geben, noch diese darüber in Kenntnis zu setzen. Zugestellte Datenträger werden nach der Leistungserbringung an den Kunden retourniert oder durch Sage Schweiz AG umgehend vernichtet.
11. Gerichtsstand und anwendbares Recht
- Die vorliegenden AGB und die Verträge, die aufgrund dieser AGB geschlossen werden, unterliegen schweizerischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Als Gerichtsstand gilt der jeweilige Sitz der Sage Schweiz AG.
12. Schlussbestimmungen
- Beim Angebot und/oder Verkauf von Waren und Dienstleistungen gelten ausschliesslich die AGB in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Im übrigen behält sich Sage Schweiz AG jederzeitige Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
- Geschäftsbedingungen Dritter (Kunden, Vertriebspartner usw.) werden von Sage Schweiz AG – auch wenn keine offensichtlichen Widersprüche vorliegen – nicht anerkannt. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.
- Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform, das gilt auch für die Änderung des Schrifterfordernisses.
- Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen möglichst nahe kommt.
- Der Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen von Sage Schweiz AG ist der Sitz von Sage Schweiz AG.
- Diese AGB gelten ab 1. März 2012.