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AHV-ALV: Erhöhung der Lohnabzüge per 1. Januar 2011

In Kürze
Der Bundesrat erhöht per 1. Januar 2011 die AHV-Beiträge für die EO um 0.2 Prozentpunkte auf 0.5% (befristet bis Ende 2015) und die ALV-Beiträge um ebenfalls 0.2 Prozentpunkte auf 2.2%. Auf Einkommensanteilen zwischen 126'000 und 315'000 Franken wird zudem ein Solidaritätsprozent (1%) erhoben. Erfahren Sie auf unserer ALV-Themenseite alles, was Sie für die Umstellung in Ihrer Sage Software beachten müssen.


Was ist konkret zu beachten?
AHV (EO)
– Die Reserven des EO-Fonds sind unter den gesetzlichen Mindeststand einer halben Jahresausgabe gesunken. Um die Reserven wieder aufzubauen und die Finanzierung der Leistungen sicherzustellen, wird der Beitragssatz für die Erwerbsersatzordnung (EO) vom 1. Januar 2011 bis Ende 2015 von heute 0.3 auf 0.5 Lohnprozente angehoben. Mit dieser Erhöhung, die je hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu tragen ist, wird der Fonds voraussichtlich bis Ende 2015 wieder über Reserven von ca. 63% einer Jahresausgabe verfügen. Der Bundesrat wird vor Ablauf der befristeten Beitragserhöhung die Situation neu beurteilen und die nötigen Massnahmen für die Zeit nach 2015 treffen. Das bedeutet, dass ab 1. Januar 2011 der AHV-Beitrag neu 10.3% (je 5.15% für AG und AN) betragen wird.

ALV – Die Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) wurde am 26. September 2010 an der Urne angenommen. Dadurch werden die ALV-Beiträge per 1. Januar 2011 erhöht. Die Beitragserhöhung von 2.0 auf 2.2 Prozent wird auf allen versicherten Einkommen bis 126’000 Franken vorgenommen. Auf Einkommensanteilen zwischen 126’000 und 315’000 Franken wird darüber hinaus ein Solidaritätsprozent (1%) erhoben. Sämtliche Beiträge, auch das Solidaritätsprozent, werden je hälftig von der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerseite getragen.
 

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