Nachdem per 01.01.2010 ein neues Mehrwertsteuer-Abrechnungsformular eingeführt wurde, liess die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) nun verlauten, dass bereits ab dem 01.07.2010 nochmals ein neues Formular zum Einsatz kommen wird. Wichtigste Änderung, die neuen Mehrwertsteuer-Sätze (per 01.01.2011: Normalsatz 8.0%, reduzierter Satz 2.5% und Sondersatz 3.8%) sind bereits integriert. Der Entwurf zu diesem neuen Mehrwertsteuer-Abrechnungsformular ist auf der Homepage der ESTV verfügbar. Dieser Entwurf wird nun definitiv umgesetzt.
Massgebend für den anzuwendenden Mehrwertsteuer-Satz ist neu der Zeitpunkt respektive der Zeitraum der Leistungserbringung (www.estv.admin.ch). Somit ist weder das Datum der Rechnungsstellung noch das Datum der Zahlung für den Steuersatz relevant.
Diesen Steuersatz müssen Sie anwenden
Die Steuersätze ändern per 01.01.2011 wie folgt:
Reguläre Steuersätze
| Steuersatz |
Bis 31.12.2010 anzuwendender Satz |
Ab 01.01.2011 anzuwendender Satz |
| Normalsatz |
7.6% |
8% |
| Sondersatz für Beherbergungsleistungen |
3.6% |
3.8% |
| Reduzierter Satz |
2.4% |
2.5% |
Saldo- und Pauschalbesteuerungssätze
| Bis 31.12.2010 anzuwendender Satz |
Ab 01.01.2011 anzuwendender Satz |
| 6.4% |
6.7% |
| 5.8% |
6.1% |
| 5.0% |
5.2% |
| 4.2% |
4.4% |
| 3.5% |
3.7% |
| 2.8% |
2.9% |
| 2.0% |
2.1% |
| 1.2% |
1.3% |
| 0.6% |
Keine Erhöhung |
| 0.1% |
Keine Erhöhung |
Falls Ihr Unternehmen eine Leistung teilweise vor und teilweise nach der Steuersatzerhöhung erbringt, so ist der auf die Zeit nach dem 31. Dezember 2010 entfallende Teil der Leistung zu den neuen Sätzen steuerbar. Sie müssen also für Leistungen, die Ihr Unternehmen ab dem 01. Januar 2011 erbracht hat, die neuen Steuersätze fakturieren.
Beispiel:
Den Umsatz aus einem vom 01.09.2010 bis zum 30.08.2011 laufenden Servicevertrag müssten Sie also zu einem Drittel zum alten Satz und zu zwei Dritteln zum neuen Satz versteuern.