Lohnbuchhaltung Sage 50

Fragen und Antworten zum Thema „Neuer Lohnausweis (FL)“

Ab dem LiveUpdate im Juli 2010 kann der Lohnausweis nur noch für Arbeitnehmer oder Arbeitgeber genutzt werden, welche im Fürstentum Liechtenstein steuerpflichtig sind. Das betrifft Arbeitnehmer, die im Fürstentum Liechtenstein wohnhaft sind sowie Arbeitnehmer, die keine Schweizer oder Fürstentum Liechtenstein Staatsbürgerschaft haben und im Fürstentum Liechtenstein steuerpflichtig sind (Quellensteuer).
Für alle anderen Arbeitnehmer und Arbeitgeber z.B. Schweizer, in der Schweiz wohnhafte Liechtensteiner oder ausländische Arbeitnehmer, die in der Schweiz steuerpflichtig sind steht der „Neuer Lohnausweis“ PDF mit Barcode bereit.

Was ändert sich?

Der Lohnausweis (FL) wird nur noch für Arbeitnehmer und Arbeitgeber ausgewertet, für die gilt:

  • Wohnort oder Firmensitz im Fürstentum Liechtenstein oder...
  • steuerpflichtig in FL

Für Arbeitnehmer in der Schweiz kann nur noch der PDF-Lohnausweis mit Barcode verwendet werden.

Was muss ich als Anwender der Lohnbuchhaltung tun?
Die Änderung erfolgt automatisch per LiveUpdate.
Anwender, welche noch den Lohnausweis (FL) nutzen, müssen den Mandant
für Lohnausweis PDF einrichten: Anleitung

Wann kommt die Änderung?
Mit dem LiveUpdate im Juli 2010

Wen betrifft es?
Alle Kunden welche de Lohnausweis mit Barcode für Schweizer Arbeitnehmer noch nicht einsetzen.

Welche Versionen betrifft es?
Sage 50 Lohnbuchhaltung, V2009.1a

Welche Linien betrifft es?
Lite, Standard und Professional

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